Neben der gesetzlich verankerten Gleichstellung ist bis heute eine tatsächliche Gleichstellung in vielen Bereichen noch nicht die Realität.
Chancengleichheit, Entgeltgleichheit, Vereinbarkeit Beruf/Familie, politische Mitwirkung - das sind nur einige wenige Punkte, für die KAB Frauen und Männer weiterhin eine intensive Interessensvertretung einbringen.
Innerhalb der KAB ist Parität in den Führungsebenen seit 1959 in der Satzung verankert. Wir engagieren uns in verschiedenen Bündnissen, betreiben Bildungsarbeit, bringen Diskussionen in Gang und engagieren uns politisch.
1. bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
2. in den sozialen Sicherungssystemen
3. bei der gesellschaftspolitischen Mitwirkung und Teilhabe
4. beim Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
u.a. durch
Derzeit treten wir erneut an die Bundespolitik heran mit Anregungen hinsichtlich
- Verbesserung der paritätischen Elternzeit
- Entgelt-Transparenzgesetz
- Ausbau der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung (Dritter Rentenpunkt für Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren sind; "Mütterrente").
KAB Frauenfachtag im Literaturhaus München, 6. April 2019, in Kooperation mit der Gleichstelltungsstelle der Stadt München.
Impulsreferat von Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger, Ph.D., Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung:
"Es geht ums Ganze: Frauenarbeit heute und morgen"
Oberbürgermeister Dieter Reiter übernahm gerne die Schirmherrschaft: wir finden das sehr passend, denn in der KAB ziehen Frauen und Männer soli-darisch am selben Strang.
Auf dem Podium diskutierten neben Staatsministerin Kerstin Schreyer auch Nicole Lassal, Gleichstellungsbeauftragt der Stadt München, Katharina Riehl, SZ München Leitung Ressort Gesellschaft und Wochenende, Christine Nußhart, Vorsitzende des KAB Landesbildungswerkes mit Moderatorin Karin Wendlinger, vom Bayerischer Rundfunk.
Vor 100 Jahren erhielten die Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht. Es waren Frauen wie Hedwig Dohm, Helene Weber und Elisabeth Selbert, die nicht müde wurden, die Rechte von Frauen einzufordern.
1918, zu Beginn der Weimarer Republik, wurde das aktive und passive Frauenwahlrecht eingeführt. Erst nach Ende des 2. Weltkriegs kam 1949 eine Verankerung im Grundgesetz: Männer und Frauen werden endlich gleichberechtigt!
Heute müssen wir feststellen, dass dieser rechtlichen Gleichstellung eine tatsächliche Gleichstellung in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik noch immer nicht einhergeht! Frauen und Männer sind im öffentlichen und politischen Leben nicht gleichermaßen vertreten. Bei den Landtagswahlen in Bayern haben nur sogar noch 55 Frauen in das männerdominierte Parlament geschafft und das, obwohl der Landtag über so viele Fraktionen und Abgeordnete wie noch nie verfügt. Ein gerade knapp 27-%-iger Anteil der Frauen hat es schwer, Einfluss auf Entscheidungen und Gesetze zu bekommen; Diskussionen werden weiterhin von Männern dominiert. Bei einem weiblichen Bevölkerungsanteil von über 51 Prozent wird dies der Realität der Frauen in der Arbeitswelt und Lebenswirklichkeit alles andere als gerecht.
„Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz“, schrieb 1981 Dr. Elisabeth Selbert .
Über 25 Jahre später steht im Gleichstellungsbericht der Bundesregierung von 2017: „Die Gleichstellung der Geschlechter - ein nicht erreichtes Ziel“.
100 Jahre Frauenwahlrecht – ein Grund zum Feiern? Das Jubeljahr kann nicht darüber hinweg täuschen, dass Frauen auf Wahllisten kaum berücksichtigt sind und maßgebliche politische Entscheidungen weiter „männlich“ dominiert sind. Frauen sind immer noch im Beruf meist schlechter bezahlt und haben gerin-gere Aufstiegschancen. Familie, Beruf und gesellschaftliche Mitwirkung in Ein-klang zu bringen wird zum schmalen Grat. Angehörige werden von Frauen gepflegt und Familienzeiten für die Kindererziehung durch falsche Anreize der Steuergesetzgebung begünstigt. Nach der Elternzeit ist oft die Arbeitsstelle minderwertiger; Minijobfalle, prekäre Arbeitsverhältnisse und/oder Teilzeit-stellen verursachen zudem, dass am Ende eines arbeitsreichen Lebens Frauen trotz gleicher oder gar besserer Ausbildung deutlich weniger Rente als Männer bekommen. Chancengleichheit sieht anders aus, Ursachenbekämpfung ist immer noch angesagt.
Elisabeth Selbert formulierte als eine der vier "Mütter des Grundgesetzes" den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" und setzte sich damit nach zähen Verhandlungen 1949 für die Aufnahme des Artikel durch der später wie folgt ergänzt wurde:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ (Grundgesetz Art.3)
Nicht mehr, aber auch nicht weniger fordern wir von der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung! Weil es so im Grundgesetz steht.
Der Bevölkerungsanteil von Frauen liegt bei 51%, doch die Beteiligung der Frauen in Entscheidungsgremien und Gesetzgebungsverfahren hinkt deutlich hinterher.
Auch hier mögen manche Ursachen vielschichtig sein. Nach über100 Jahren der Einführung des Frauenwahlrechtes ist es jedoch ein "demokratisches Muss", dass Frauen gleichberechtigt bei politischen Entscheidungs-Prozessen mitwirken und bei der Aufstellung von Wahllisten nicht benachteiligt werden. Und genau das gelingt oft nicht. Das beginnt mit Aufstellung von Wahllisten.
Deshalb ist die KAB Mitglied im Bündnis Parité in den Parlamenten, das die paritätische Besetzung von Wahllisten, vorsieht. In Frankreich praktiziert und auch bei einigen unserer Parteien. Freiwilligkeit reicht aber offenbar immer noch nicht aus-
Vertreterinnen von Verbänden reichten gemeinsam eine Popularklage ein. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat diese am 26.03.2018 abgewiesen und sieht die Zuständigkeit auf Bundesebene; die Klage wurde daraufhin der nächsten Instanz vorgelegt.
Bis zur Klärung könnte die teilweise bereits praktizierte freiwillige Auferlegung des "Reißverschlussverfahrens" allen politischen Gruppieren durchaus gut zu Gesicht stehen.
Brandenburg und nun auch Thüringen haben ein neues "paritätisches" Wahl-gesetz angenommen; evtl. folgen bald weitere Bundesländer.
Ein Gradmesser für die Gleichstellung ist die Repräsentanz und die Mitwirkung an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen des polititschen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens.
Meist ist die Wahlbeteiligung von Männern höher als die der Frauen, obwohl ihr Bevölkerungsanteil bei über der Hälfte liegt.
Das aktive Wahlrecht: Durch eine geringe Wahlbeteiligung der Frauen verschiebt sich der politische Einfluss zu Gunsten von Männern. Themen, die tendenziell eher Frauen betreffen, könnten damit leichter in den Hintergrund geraten.
"Ohne mich", denken viele Wahlberechtigte und verzichten ganz auf eine Stimmabgabe in dem Glauben, dass es nichts bringt.
Aber genau das stimmt nicht, im Gegenteil: Nichtwähler sind mitverantwortlich, wer in einem Gremium sitzt, wer Entscheidungen trifft. Wenn sie ihre Stimme nicht abgeben, bekommen die abgegebenen Stimmen mehr Gewicht!
Und das gilt von der kommunalen Ebene bis hin zur Wahl des Europa-parlament:
Das passive Wahlrecht wird insbesondere von Frauen viel zu wenig wahr-genommen. Die Ursachen dafür sind komplex und liegen wohl auch in der gesamtgesellschaftlichen Situation, in der sich Frauen befinden. Zudem ist die Systematik bei Aufstellung von Wahllisten deutlich zu verbessern.
Gudrun Unverdorben
KAB Diözesanverband München und Freising e.V.
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