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„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe“, betont Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der KAB Deutschlands, zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11.2021. Eine Kindergrundsicherung sichere die Rechte der Kinder.
Mehr als jedes fünfte Kind wächst in Deutschland in Armut auf. Das sind 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Kinder- und Jugendarmut verharrt seit Jahren auf diesem hohen Niveau. „Armut nimmt Kindern und Jugendlichen das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe“, erklärt der KAB Bundesvorsitzende. Die Situation habe sich durch die über ein Jahr anhaltende pandemischen Lage in Deutschland weiter verschärft. Durch Lockdown, Unterrichtsausfall und Videounterricht seien Kinder und Jugendliche aus armutsgefährdenden Familien besonders im Bildungssystem extrem benachteiligt worden.
Kinderrechte seien eng mit Bildungs- und Teilhabechancen verbunden, so Luttmer-Bensmann. Kinderarmut sei besonders besorgniserregend, da sie nicht nur Mangel und Ausgrenzung im Hier und Jetzt bedeute, sondern negativ in die Zukunft wirke und Kindern Zukunftschancen nehme. Die vielen familienbezogenen Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, SGB II-Leistungen oder das Bildungs- und Teilhabepaket würden ihr Ziel, Armut von Kindern zu vermeiden, nicht ausreichend erreichen. „Die neue Regierung muss endlich eine existenzsichernde Kindergrundsicherung einführen, um jedes Kind, egal welcher Herkunft, die gleichen Teilhabechancen zu ermöglichen“, fordert Andreas Luttmer-Bensmann. Das Wohl des Kindes stehe daher an vordringliche Stelle in Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November vor 22 Jahren verabschiedet wurde.
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