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10.06.2021

Sonntagsöffnungen: KAB und ver.di erstreiten wegweisendes Urteil

Statue der Justitia. Foto: S. Hermann & F. Richter/pixabay.com

Auch nach Ablauf der einjährigen Klagefrist können kommunale Verordnungen zu verkaufsoffenen Sonntagen beklagt werden. Dies stellt das Bundesverwaltungsgericht in seinem jüngsten Urteil gegen die Stadt Hallstadt klar.

Damit wurde ein lang anhaltender Prozess durch sämtliche Instanzen nun zugunsten der Allianz für den freien Sonntag beendet. Federführend hatten die KAB Bamberg und ver.di im Bezirk Oberfranken West gegen die Verordnung zum Offenhalten der Stadt Hallstadt an Sonntagen geklagt. Dr. Friedrich Kühn, Rechtsanwalt aus Leipzig, führte die Klage für die Allianz für den freien Sonntag. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte daraufhin bereits entschieden, dass Hallstadt die Verordnung zur Sonntagsöffnung abändern muss. Erstmals war hierbei festgehalten worden, dass die KAB und ver.di auch Altverordnungen zur Sonntagsöffnung vor den Gerichten beklagen können. Die Stadt Hallstadt hatte gegen dieses Urteil des Bayerischen Gerichtshofs Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Mit Beschluss vom 4. Juni 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Stadt Hallstadt nun zurückgewiesen, sodass das Urteil des Bayerischen Gerichtshofs Gültigkeit erlangt. Rechtsgeschichte schrieb die Allianz für den freien Sonntag in Bamberg, da nun klargestellt wurde, dass die KAB und ver.di als Kläger auch kommunale Verordnungen angreifen dürfen, die bereits über Jahre hinweg in Kommunen Anwendung finden. Somit ist höchstrichterlich festgehalten, dass rechtswidrige Sonntagsöffnungen jederzeit überprüft und die jeweiligen Kommunen beklagt werden können, auch über die bisherige Klagefrist hinweg.

Kommunen müssen sich auf Klagen einstellen

„Eine Lockerung des Sonn- und Feiertagsschutzes bedeutet immer einen erheblichen Einschnitt. In vielen Fällen gehen der Zulassung Verstöße gegen Verbote voraus, durch die das geltende Recht in Frage gestellt werden soll. Dazu zählen auch Altverordnungen, die der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr entsprechen“, so Ralph Korschinsky, Geschäftsführer der KAB Bamberg, zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. „In einer immer hektischer werdenden Zeit ist der Sonntag auch wegen seiner langen Tradition eine Institution, die auf eine weitere Zukunft bauen kann.“

„Für die Beschäftigten im Einzelhandel ist das ein wegweisendes Urteil. Keine Kommune im Land kann sich künftig mehr darauf verlassen, dass ihre Verordnungen nicht durch ver.di und KAB beklagt werden“, so Paul Lehmann, ver.di Gewerkschaftssekretär. „Der Sonntagsschutz der Beschäftigten darf den Umsatzinteressen nicht zum Opfer fallen. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie sehr die Beschäftigten im Einzelhandel beansprucht werden. Der Sonntag muss den Beschäftigten als Ruhetag ausnahmslos gewährleistet werden.“

Große Freude über das Urteil herrscht auch bei der ver.di Fachbereichsvorsitzenden im Bezirk Oberfranken West, Sabine Höppel: „Das ist ein klares Signal für den Sonntagsschutz der Kolleg*innen im Handel. Wir sind froh, dass unser Sonntagsschutz höchstrichterlich gestärkt wurde. Der freie Sonntag ist für uns im Handel besonders wichtig, ist es doch der einzige Tag, den wir mit unseren Familien verbringen können und wir die Chance haben, uns von den Belastungen im Einzelhandel zu erholen.“

(PM der Allianz für den freien Sonntag Bamberg / cz)

 



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