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20.11.2020

Soziale Menschenrechte auch in Deutschland in Gefahr

Symbolbild. Foto: kda

Unter Fachleuten bestehen kaum Zweifel, dass die Hartz-IV-Politik Menschenrechte aus dem UN-Sozialpakt verletzt. Beim „Online-Armutshearing“ kamen Expert*innen und Betroffene zu Wort. Eingeladen hatte die Initiative „Rechte statt Reste“ mit KAB.

„Ohne Tafel wären wir total aufgeschmissen“. Sheila, alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern aus München, muss von Hartz IV leben. An diesem Nachmittag gibt sie Einblick in ihre Lebenssituation. Die kirchlich-gewerkschaftliche Initiative „Rechte statt Reste“ hat am 16. Oktober zum „Armutshearing“ geladen, einer Online-Fachveranstaltung. Zu Wort kommen Experten, aber auch Betroffene. Das alarmierende Fazit: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, im UN-Sozialpakt als Menschenrecht festgeschrieben, ist auch im reichen Deutschland keinesfalls sichergestellt. Grund dafür ist das niedrige Niveau von Grundsicherung und Hartz IV. Oft reicht das Geld daraus nicht einmal für das Nötigste, von der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ganz zu schweigen.

Wohnungsverlust durch Hartz IV

Die Waschmaschine sei seit zwei Wochen kaputt, Geld für eine Reparatur nicht vorhanden, berichtet Sheila – auch wenn solche Ausgaben theoretisch im Hartz-IV-Satz mit enthalten seien. So sei das auch mit dem Strom: Im Regelsatz seien 10 Euro pro Monat dafür vorgesehen. Tatsächlich liege die Stromrechnung bei 100 Euro. Noch schlimmeres weiß Christian zu berichten, der ebenfalls in München lebt und Hartz IV bezieht. Er wurde vom Jobcenter sanktioniert und büßte erst 30, später 60 Prozent der Bezüge ein. Als Folge verlor er seine Wohnung und landete mitsamt Frau und Kind in einer Notunterkunft.

Deutsche Politik muss Unrecht beseitigen

Was die Betroffenen erzählen, ordnen die Experten in der Video-Runde ein. So etwa Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Mitglied im UN-Sozialausschuss. Erst im vergangenen Jahr hatten sich die Vereinten Nationen unter Menschenrechtsaspekten besorgt über die deutsche Hartz-IV-Praxis geäußert. Die Grundsicherung solle erhöht und die Berechnungsmethode verbessert werden.

Die Grundsicherung sei nach politischen Vorgaben systematisch kleingerechnet und völlig lebensfremd, erläutert Dr. Irene Becker. Sie hat bereits für die Diakonie und die Grünen Gutachten zu Hartz IV erstellt. Zu beanstanden sei vor allem die Vermischung von Methoden bei der Berechnung. Noch grundsätzlicher war der Vortrag der Professorin Dr. Ina Schildbach von der OTH Regensburg. Armut sei immer Unrecht und komme durch den Ausschluss bestimmter Personen von Reichtumspotenzen zustande, so die Politikwissenschaftlerin. Dem müsse die Politik mit klaren Rechten für die Betroffenen begegnen.

Chance im Herbst 2020 verpasst

Abhilfe hat der Bundestag allerding nicht geschaffen. Am 5. November stimmte er einer nur minimalen Erhöhung der Hartz-IV-Sätze ab 2021 zu.

Die bayerische Initiative „Rechte statt Reste“ fordert eine Grundlegende Neuberechnung der Regelsätze. Mitglieder der Initiative sind ver.di, kda, Betriebsseelsorge, Diakonie, Caritas, Arbeitslosenseelsorge und KAB.



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