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10.12.2020

Menschenrechte auch in der Wirtschaft umsetzen

Zum internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.2020 begrüßt die KAB Deutschlands, dass die EU-Außenministerkonferenz einheitliche Sanktionsregeln bei Menschenrechtsverletzungen beschlossen hat. Zudem fordert sie erneut ein Lieferkettengesetz.

„Die allgemeinen Menschenrechte sind universell, unteilbar und gelten besonders auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Dies erklärte Bundespräses Stefan Eirich aus Anlass des internationalen Tags der Menschenrechte.

Die EU-Außenminister hatten am 08.12. beschlossen, Vermögenswerte von Personen, Unternehmen und Organisationen einzufrieren, wenn sie gegen die Menschenrechte verstoßen. Etwa, wenn sie an Folter, Sklaverei oder systematischer sexueller Gewalt beteiligt sind. Darüber hinaus sollen auch Einreiseverbote für Personen verhängt werden.

Lieferkettengesetz: Instrument zur Umsetzung der Menschenrechte

Die KAB Deutschlands setzt sich dafür ein, dass Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen ein festes Regelwerk erhalten – mit einem Europäischen Lieferkettengesetz. So können Betroffene ihre Rechte einklagen. „Arbeits- und Sozialrechte sind Bestandteil der Menschenrechte und müssen von europäischen Unternehmen, die weltweit tätig sind, beachtet werden“, betont Bundespräses Stefan Eirich.

Die KAB unterstützt daher die Initiative „Lieferkettengesetz“, ebenso den Beschluss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Dieses hatte in seiner letzten Vollversammlung mit großer Mehrheit von der Bundesregierung gefordert, noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz umzusetzen. „Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier muss endlich seine Blockadehaltung aufgeben“, so Stefan Eirich. Der Bundespräses hatte im Oktober gemeinsam mit der Initiative „Lieferkettengesetz“ über 220.000 Unterschriften an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesumweltministerin Svenja Schulze in Berlin übergeben.



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