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28.09.2020

Corona-Kosten nicht auf dem Rücken der Versicherten abladen

Das Bundeskabinett wälzt die Gesundheitskosten der Corona-Pandemie zu 2/3 auf die Versicherten ab. Die christlichen Arbeitnehmerorganisationen warnen vor steigenden Zusatzbeiträgen, Leistungskürzungen der Krankenkassen und sozialen Konflikten.

Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts zur Einhaltung der Sozialgarantie werden die gesundheitsbedingten Kosten der Corona-Pandemie zu 2/3 auf die Versicherten abgewälzt. „Die Aussage von Minister Spahn, dass alle Kosten der Corona-Pandemie gesamtgesellschaftlich finanziert werden, wird zu einer Luftnummer“, so Hannes Kreller, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA). „Jetzt werden die Beiträge der gesetzlich Versicherten für die Finanzierungslücken im Haushalt der Bundesregierung herangezogen.“ „Dieser massive Eingriff in die Selbstverwaltungsautonomie der gesetzlichen Krankenkassen sei nicht hinnehmbar.

Nach Planung der Bundesregierung wird mit einer Finanzierungslücke von 16,6 Mrd. Euro im Gesundheitssystem gerechnet. Davon wird aus Steuermitteln nur ein Anteil von fünf Milliarden Euro abgedeckt. Die wesentliche Last tragen die gesetzlich Versicherten über ihre Krankenkassen. Acht Milliarden Euro sollen aus den aus Beiträgen gebildeten Rücklagen der Krankenkassen finanziert werden. Vorgesehen ist, dass weitere Finanzierungsbeträge durch eine Erhöhung der Zusatzbeiträge abgedeckt werden. Ursprünglich festgelegt wurde hingegen, dass nach der „Sozialgarantie“ der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung im Jahr 2021 nicht über 40 Prozent steigen darf. Damit sind zukünftige gesellschaftliche Konflikte zu erwarten, da mit weiteren Ausgabensteigerungen der Krankenkassen zu rechnen ist. Es ist zu befürchten, dass diese Zusatzkosten durch Leistungskürzungen minimiert werden.

Diese Finanzierungspläne und der Eingriff in die Selbstverwaltung der Krankenkassen wird von der ACA abgelehnt. „Damit werden die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen zur Kasse gebeten und die Soziale Selbstverwaltung beschädigt“, so Hannes Kreller. Die ACA fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, wesentliche Nachbesserungen des Entwurfs vorzunehmen. Gefordert ist ein ausreichender Bundeszuschuss. Auf einen Eingriff in die Rücklagen und eine Erhöhung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zu verzichten. Erwartet wird, dass die gesundheitlichen Kosten der Pandemie von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden.

Über die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA)

Die ACA ist ein Zusammenschluss von drei christlichen Verbänden. Die Katholische Arbeitnehmer- Bewegung (KAB) Deutschlands, das Kolpingwerk Deutschland und der Bundesverband der Evangelischen Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) engagieren sich in der Sozialen Selbstverwaltung der Krankenkassen, der Berufsgenossenschaften und der Deutschen Rentenversicherung. Mandatsträger der ACA sind in den Gremien von 26 Sozialversicherungsträgern engagiert.



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