Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat Christian Bindl (55), Leiter der Betriebsseelsorge in der Erzdiözese München und Freising, ab 01.09.2020 zum ehrenamtlichen Arbeitsrichter berufen. Vorgeschlagen für das Amt wurde Bindl von der KAB.
Für die kommenden fünf Jahre vertritt Bindl, der seit zehn Jahren Betriebsseelsorger ist, die Arbeitnehmerseite am höchsten Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Bundesarbeitsgericht ist eins der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik. Seine Aufgabe ist die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung. Außerdem sorgt es für die Fortbildung des Rechts, wenn der Gesetzgeber unbewusst keine abschließenden Regelungen geschaffen hat oder die nähere Ausgestaltung des Rechts bewusst den Gerichten überlässt.
Bindl, der auch Sprecher der Bundeskommission für Betriebsseelsorge ist, betätigt sich schon seit acht Jahren als ehrenamtlicher Richter, vier davon am Arbeitsgericht München und vier am Landesarbeitsgericht München. Den zusätzlichen Zeitaufwand nimmt er gern in Kauf: „Gerade jetzt, da vielfach von Einschnitten für die Arbeitnehmer oder gar Stellenabbau gesprochen wird, ist es wichtig, die Belange der Mitarbeitenden auch von einer kirchlichen Perspektive aus im Blick zu haben.“ In seinem Werdegang als Betriebsseelsorger und Gewerkschafter sei für ihn immer wichtig gewesen, „dass wir als Kirche besonders auch für diejenigen da sind, die nicht ganz oben auf der Leiter stehen“.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden aus den Organisationen der Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite berufen. Als christliche Arbeitnehmerorganisationen sind die KAB, Kolping und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) vorschlagsberechtigt. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts bilden eine Grundlage für die Rechtsprechung an den übrigen bundesweiten Arbeitsgerichten.
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