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19.03.2020

Regierung und Betriebe müssen Kurzarbeitergeld aufstocken

Foto: Schweißer bei der Arbeit.

Der KAB-Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann begrüßt, dass die Bundesregierung mit einem Kurzarbeitergeld die Beschäftigung sichert. Es müsse aber auf 100 Prozent aufgestockt werden, um Einkommensverluste und existenzielle Not zu vermeiden.

„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht die Verlierer der Corona-Krise sein“, fordert Andreas Luttmer-Bensmann. Der KAB-Bundesvorsitzende begrüßt die Anstrengungen der Bundesregierung, mit einem Kurzarbeitergeld die Beschäftigung weiterhin zu sichern. „In der Corona-Krise brauchen wir einen Schutzschirm für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der ihnen auch finanzielle Sicherheit bietet“.

KAB-Bundesvorsitzender: Aufstockung auf 100 Prozent

Die KAB Deutschlands sieht in der Erklärung „Zusammen stehen – Gemeinsam Verantwortung tragen in der Corona-Krise“ von Arbeitgebern, DGB und den Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit einen wichtigen ersten Schritt, um die Ängste der Kurzarbeit-Betroffenen und die gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu lindern. Dennoch müssen gerade Arbeitnehmer*innen massive Einkommensverluste hinnehmen. „Für einen Familienernährer bedeutet die Reduzierung des Einkommens um 33 Prozent eine existentielle Not“, so Luttmer-Bensmann.

Die KAB fordert daher eine Aufstockung auf 100 Prozent des eigentlichen Lohns durch die Unternehmen oder im Falle finanzieller Probleme der Unternehmen eine Aufstockung durch die Bundesregierung. Auch die Gewerkschaften sind dafür. Unternehmen sollten, laut DGB, nur dann von Sozialabgaben entlastet werden, wenn sie das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent aufstocken. „Viele Betriebe, die im sozialen Bereich tätig sind, brauchen staatliche Hilfe, da sie weder finanzielle Reserven noch Gewinne einbringen können“. Die KAB fordert für diese Betriebe schnelle und unbürokratische Lösungen.



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