Auch deutsche Unternehmen dulden bei ihren Zulieferern Kinderarbeit, missachten Umweltschutzauflagen oder billigen tödliche Arbeitsbedingungen. Rechtliche Konsequenzen hat das bisher keine. Bringen Sie mit uns die Bundesregierung zum Handeln!
Die KAB Deutschlands unterstützt die „Initiative Lieferkettengesetz“ aus Gewerkschaften, Entwicklungs- und Umweltorganisationen. Das Lieferkettengesetz soll deutsche Unternehmen verpflichten, auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Bisher setzt die Bundesregierung auf „Freiwillige Selbstverpflichtungen“, die aber nicht ausreichend eingehalten werden. Bei Verstößen haben die Unternehmen rechtlich nichts zu befürchten.
Beispiele: Der mangelhafte Brandschutz in einer KiK- Zulieferfabrik in Pakistan führte zum Tod von 258 Menschen. Durch den Dammbruch bei einer brasilianischen Eisenerzmine starben 246 Menschen – obwohl der TÜV Süd Brasilien kurz zuvor die Sicherheit des Damms zertifiziert hat. Vor einer Platin-Mine in Südafrika werden 34 streikende Arbeiter erschossen, BASF macht mit dem Betreiber der Mine weiterhin gute Geschäfte. (Quelle: www.lieferkettengesetz.de).
„Mit den bisherigen freiwilligen Vereinbarungen werden weiterhin jene Unternehmen geschützt, die skrupellos Mensch und Umwelt ausbeuten“, betont der KAB-Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann. „Es muss endlich Schluss sein mit den vielen toten Arbeitnehmer*innen in den Textilzulieferwerken und Bergwerken.“
Die Bundesregierung muss mit einem Lieferkettengesetz verbindlich festschreiben, dass deutsche Unternehmen für die von ihnen verursachten Schäden haften. Betroffene sollen ihre Rechte in Deutschland einklagen können.
Unterschreiben Sie hier die Online-Petition: www.lieferkettengesetz.de
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