Es waren Frauen wie Hedwig Dohm, Helene Weber und Elisabeth Selbert, die nicht müde wurden, die Rechte von Frauen einzufordern. 1918, zu Beginn der Weimarer Republik, wurde das aktive und passive Frauenwahlrecht eingeführt. Erst nach Ende des 2. Weltkriegs kam 1949 eine Verankerung im Grundgesetz: Männer und Frauen werden endlich gleichberechtigt! Heute müssen wir feststellen, dass dieser rechtlichen Gleichstellung eine tatsächliche Gleichstellung in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik noch immer nicht einhergeht!
Frauen und Männer sind im öffentlichen und politischen Leben nicht gleichermaßen vertreten. Aktuell haben es bei der Landtagswahl in Bayern nur noch 55 Frauen in das männerdominierte Parlament geschafft und das obwohl der Landtag über so viele Fraktionen und Abgeordnete wie noch nie verfügt. Ein gerade knapp 27-%-iger Anteil der Frauen hat es schwer, Einfluss auf Entscheidungen und Gesetze zu bekommen; Diskussionen werden weiterhin von Männern dominiert. Bei einem weiblichen Bevölkerungsanteil von über 51 Prozent wird dies der Realität der Frauen in der Arbeitswelt und Lebenswirklichkeit alles andere als gerecht.
KAB-Diözesanvorsitzende Dr. Evelyne Menges: „Frauen müssen selbstbewusst ihre Rechte durchsetzen, auch heute noch, in der Politik wie in der Arbeitswelt. In den nächsten Jahren muss die gleichberechtigte Teilhabe zur Selbstverständlichkeit werden.“
„Ohne Frauen ist kein Staat zu machen“ damit setzen sich Frauen u. a. für „Parite´ in den Parlamenten“ ein. Die KAB ist Teil dieses Netzwerkes. Auch hier haben wir immer wieder mit Rückschlägen zu kämpfen, doch wir werden nicht nachlassen!
100 Jahre Frauenwahlrecht – ein Grund zum Feiern? Das Jubeljahr kann nicht darüber hinweg täuschen, dass Frauen auf Wahllisten kaum berücksichtigt sind und maßgebliche politische Entscheidungen weiter „männlich“ dominiert sind. Frauen sind immer noch im Beruf meist schlechter bezahlt und haben geringere Aufstiegschancen. Familie, Beruf und gesellschaftliche Mitwirkung in Einklang zu bringen wird zum schmalen Grat. Angehörige werden von Frauen gepflegt und Familienzeiten für die Kindererziehung durch falsche Anreize der Steuergesetzgebung begünstigt. Nach der Elternzeit ist oft die Arbeitsstelle minderwertiger; Minijobfalle, prekäre Arbeitsverhältnisse und/oder Teilzeitstellen verursachen zudem, dass am Ende eines arbeitsreichen Lebens Frauen trotz gleicher oder gar besserer Ausbildung deutlich weniger Rente als Männer bekommen. Chancengleichheit sieht anders aus, Ursachenbekämpfung ist immer noch angesagt.
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ (Grundgesetz Art.3)
Nicht mehr, aber auch nicht weniger fordern wir von der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung!
Weil es so im Grundgesetz steht.
München, im November 2019
KAB Diözesanverband München und Freising e.V.
i.V. Gudrun Unverdorben
Text als PDF zum Herunterladen:
100 Jahre Frauenwahlrecht - Ohne Frauen ist kein Staat zu machen Fassung GU 9.11.20189.pdf
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