Kinder in einer Kindertageseinrichtung. Foto: Westfale/Pixabay.com
Das Bayerische Sozialministerium hat die Bayerische Kinderbildungsverordnung geändert. Wer eine Kita leitet, muss nun keine pädagogische Fachkraft mehr sein. Die KAB fordert, dies rückgängig zu machen und Kita-Leitungen als Führungskräfte zu stärken.
[Update vom 16.08.2023: Diese Pressemitteilung hat breite Resonanz bei Sozialministerium, Medien und Fachverbänden gefunden. Mehr dazu hier.]
München, 08.08.2023. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat das Bayerische Sozialministerium die Kinderbildungsverordnung geändert. Seit dem 1. Juli 2023 dürfen auch Personen, die keine pädagogischen Fachkräfte sind, Kindertagesstätten leiten. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) München und Freising erwartet eine spürbare Qualitätsminderung bei der Bildung und Betreuung der Kinder. Ebenso eine Verschärfung der ohnehin zumeist prekären Arbeitsbedingungen in den Kitas sowie des Fachkräftemangels. Daher fordert der katholische Sozialverband die Bayerische Staatsregierung auf, eine pädagogische Ausbildung so schnell wie möglich wieder zur zwingenden Voraussetzung für Kita-Leitungen zu machen. Ebenso muss die Staatsregierung Kita-Leitungen endlich als Führungskräfte ernst nehmen und gezielt stärken. Leitungen müssen unabhängig vom derzeit geltenden kindbezogenen Anstellungsschlüssel finanziert und entlohnt werden.
„Im gesamten kirchlichen Bereich und darüber hinaus nehmen wir eine deutliche Missstimmung bei den Kita-Verantwortlichen wahr“, so Sibylle Schuster, Geschäftsführerin sowie Leiterin der Fach-Arbeitsgruppe Kindertagesstätten der KAB München und Freising. „Mit der Änderung der Kinderbildungsverordnung verpasst das Sozialministerium den pädagogischen Fachkräften in Bayern einen Schlag ins Gesicht. Sämtliche Bemühungen in den letzten zehn bis 15 Jahren, die Qualität der frühkindlichen Bildung zu steigern, werden damit ad Absurdum geführt. Jede nicht ausreichend qualifizierte Kraft, insbesondere in Leitungsfunktionen, gefährdet den Bildungsauftrag an unseren Kindern! Deshalb muss die pädagogische Ausbildung umgehend wieder zur Voraussetzung für Kita-Leitungen werden. Das CSU-geführte Sozialministerium ist hier in der Verantwortung. Es muss die Kinderbildungsverordnung erneut ändern.“
„Will man dem Fachkräftemangel begegnen, dann darf man pädagogische Fachkräfte nicht degradieren und frustrieren. Es muss stattdessen attraktiver werden, in einem pädagogischen Beruf zu arbeiten und auch Leitungsfunktionen zu übernehmen“, erklärt Sibylle Schuster. „Deshalb fordern wir, dass Kita-Leitungen endlich als das behandelt werden, was sie sind: Führungskräfte, die zeitliche Freiräume brauchen, um ihren pädagogischen Leitungsaufgaben nachkommen zu können. Die Regierung muss für sie eine separate Finanzierungsgrundlage außerhalb der kindbezogenen Förderung einführen. Die Bezahlung muss vergleichbaren Führungspositionen in anderen Branchen entsprechen, also deutlich angehoben werden.“
Würden Kita-Leitungen nicht mehr in den förderrelevanten Anstellungsschlüssel eingerechnet, dann könne in allen Einrichtungen eine zusätzliche pädagogische Fachkraft im Kinderdienst eingestellt werden. „Das entlastet alle Beschäftigten und bringt unmittelbar eine bessere Betreuung für die Kinder“, so Schuster abschließend.
In der Kinderbildungsverordnung, vollständig Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) genannt, sind Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung in Bayern geregelt. Dazu gehören Bildungs- und Erziehungsziele, personelle Mindestanforderungen und Bedingungen für die finanzielle Förderung durch Staat und Kommunen. Am 25. Mai 2023 hatte das Bayerische Sozialministerium die AVBayKiBiG im Einvernehmen mit dem Finanzministerium zuletzt geändert. Unter anderem wurde dabei §17 Absatz 3 gestrichen. Dieser lautete: „Die Leitung von Kindertageseinrichtungen muss durch pädagogische Fachkräfte erfolgen.“ Nach der Streichung soll nun eine dreijährige praktische Tätigkeit in einer Kita ausreichen. Dies ist in §16 Absatz 3 fixiert. Die Änderung ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft.
Pressemitteilung der KAB München und Freising vom 08.08.2023 (PDF)
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