Kassiererin in einem Supermarkt bei der Arbeit. Foto: © iStock.com/Smederevac
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat entschieden: Menschen, die die kritische Infrastruktur am Laufen halten, müssen keine zusätzliche Arbeit an Sonn- und Feiertagen leisten. Die KAB Bayern freut sich mit der Klägerin ver.di über den Erfolg.
Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur können aufatmen: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung von Oberfranken vorläufig außer Vollzug gesetzt. Sie sah zeitlich befristet bis zum 19.03.2022 Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen sowie eine empfindliche Anhebung der Höchstarbeitszeit vor. Inhaltsgleiche Allgemeinverfügungen, koordiniert durch die Bayerische Staatsregierung, gelten bislang auch in den anderen bayerischen Regierungsbezirken.
„Wir freuen uns sehr, dass die Rechtsprechung wieder einmal den arbeitsfreien Sonntag gestärkt hat. Mein besonderer Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen von ver.di, die die Klage angestrengt haben“, erklärt Peter Ziegler, Landesvorsitzender der KAB Bayern. „Allerding ist bedenklich, dass es immer wieder der Rechtsprechung bedarf, damit der Mensch vor Sonntagsarbeit geschützt wird. Die Gerichtsentscheidung hat den Menschen in der kritischen Infrastruktur, die einen so wichtigen Dienst für uns alle leisten, ihre Ruhe- und Pausenzeiten zurückgegeben.“
„Die KAB Bayern schließt sich der Forderung von ver.di an, dass die Regierungsbezirke in ganz Bayern nun ihre Allgemeinverfügungen zurücknehmen müssen, die sich rechtlich als nicht haltbar erwiesen haben“, so Peter Ziegler weiter. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte sein Urteil damit begründet, dass der Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung „zu unbestimmt“ und daher nicht ausreichend deutlich sei, „an wen sie sich richtet“.
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