Das Prinzip der Subsidiarität:
„Wie das, was von einzelnen Menschen auf eigene Initiative und in eigener Tätigkeit vollbracht werden kann, diesen nicht entrissen und der Gemeinschaft übertragen werden darf – so ist es ein Unrecht und zugleich ein schwerer Schaden und eine Störung der rechten Ordnung, das auf eine größere und höhere Gemeinschaft zu übertragen, was von kleineren und untergeordneten Gemeinschaften erreicht und geleistet werden kann. Denn jede Gesell-schaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und ihrer Natur nach subsidiär – sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerstören oder aufsaugen.“ (QA 79)
Dieses Subsidiaritätsprinzip wurde erstmals von Papst Pius XI. deutlich formuliert. Es ist ein Prinzip, das für den Schutz der Menschenwürde grundlegend ist. Denn es beinhaltet zweierlei: Einerseits das Recht der kleineren Einheiten (Individuum, Familie, Gemeinde, usw.) auf Eigeninitiative, Selbstorg-anisation und Selbstbestimmung – und andererseits die Pflicht der jeweiligen übergeordneten Institutionen, dieses Recht nicht zu schmälern, sondern vielmehr die dazu notwendige Unterstützung („subsidium“) zu gewähren. Das Subsidiaritätsprinzip ist von entscheidender Bedeutung für das fried-volle und gerechte Zusammenleben der Menschen in allen Bereichen – in Politik, Gesellschaft, Wirt-schaft, Arbeitswelt und Kirche – und zwar auf lokaler, nationaler, europäischer und weltweiter Ebene. Daher darf es weder ignoriert noch falsch interpretiert werden. Doch leider wird dieses Prinzip in den letzten Jahren von den politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen oft einseitig verstanden und schlicht mit dem Begriff „Eigenverantwortung“ gleichgesetzt. Dagegen macht das gemeinsame Kirchenwort (1997) ganz deutlich: „Subsidiarität heißt: zur Eigenverantwortung befähigen; Sub-sidiarität heißt nicht: den Einzelnen mit seiner sozialen Sicherung allein zu lassen.“ (Ziff. 27)
Primat der Politik über die Wirtschaft:
„Der freie Wettbewerb, innerhalb der gehörigen Schranken gehalten, mehr noch die wirtschaftliche Macht, sind der öffentlichen Gewalt in allem, was deren Amtes ist, entschieden unterzuordnen. Das menschliche Gemeinschaftsleben insgesamt ist durch die öffentlichen Einrichtungen...den Anforderungen der Gemeinwohlgerechtigkeit entsprechend zu gestalten, womit es nicht ausbleiben kann, dass auch jener überaus bedeutsame Zweig gesellschaftlichen Lebens, den die Wirtschaft ausmacht, zur rechten und gesunden Ordnung sich zurückfindet.“ (QA 110)
Dieser Grundgedanke der Katholischen Soziallehre ist heute aktueller denn je – da der übermächtige Einfluss der Wirtschaft über die Politik – oft unter dem Vorwand der Globalisierung – in den letzten Jahrzehnten massiv zugenommen hat. Die um sich greifende Ökonomisierung ganzer Lebens-bereiche sowie öffentlicher Güter (wie z.B. Bildung, Gesundheitswesen, öffentlicher Transport, Energie- und Wasserversorgung), der gewaltige Lobbyismus der Wirtschaftsverbände, die Einrichtung von Büros in Regierungsministerien für Mitarbeiter von Unternehmen, die Einbindung von politischen Mandatsträgern in die Aufsichtsräte von Konzernen – all das widerspricht eindeutig der Gemeinwohlgerechtigkeit. Die politisch Verantwortlichen sind dringend dazu verpflichtet, das Primat des Staats über die Wirtschaft wieder herzustellen. Denn die Wirtschaft ist für alle Bürgerinnen und Bürger da – nicht nur für die Konzernleitungen, die Aktionäre oder einige wenige Reiche.
Regulatives Prinzip der Wirtschaft: die Soziale Gerechtigkeit
„Um segenbringend für die Menschheit zu sein, bedarf die Wirtschaft selbst kraftvoller Zügelung und weiser Lenkung; diese Zügelung und Lenkung kann es sich aber nicht selbst geben. Höhere und edlere Kräfte müssen es sein, die die wirtschaftliche Macht in strenge und weise Zucht nehmen: die soziale Gerechtigkeit und die soziale Liebe!“ (QA 88)
In seiner Enzyklika stellt Papst Pius XI. eindeutig fest, dass der Markt und die Wettbewerbsfreiheit kein regulatives Prinzip der Wirtschaft sein können. Denn der freie Markt ist total blind für die Grundwerte des menschlichen Zusammenlebens: Menschenwürde, Subsidiarität, Solidarität und Nachhaltigkeit. Er erweist sich auch als ganz unfähig, wirtschaftliche Effizienz mit gerechter Verteilung der Güter und mit der Umweltverträglichkeit des Wirtschaftens zu verbinden. Für den Papst ist daher die soziale Gerechtigkeit das entscheidende Regulativ der Wirtschaft – denn eine Wirtschaft ohne soziale Bindung und Kontrolle artet oft genug in eine Wirtschaftsdiktatur aus.
Charles Borg-Manché, KAB-Diözesan- und Landespräses
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