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29.03.2021

Sozialgericht: Corona-Zuschuss zu gering und verfassungswidrig

Hartz IV - Symbolbild.

Ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe bestätigt die Position von KAB und weiteren Verbänden. Sie hatten die geplante Einmal-Zahlung von 150 Euro an Hartz-IV-Empfangende als unzureichend kritisiert und im Bündnis 100 Euro pro Monat gefordert.

Auch das Gericht plädiert für eine Zahlung von 100 Euro für jeden Pandemiemonat. Bereits im Februar hatten rund 50 Gewerkschaften und Sozialverbände unter Beteiligung der KAB den Appell “Corona trifft Arme extra hart - Soforthilfen jetzt!” mit einer entsprechenden Forderung veröffentlicht.

“Die Situation derjenigen, die in unserer Gesellschaft ausgegrenzt und abgehängt sind, ist ein Skandal. In der Corona-Pandemie sind diejenigen völlig vergessen worden, die von Hartz-IV oder Grundsicherung leben müssen. Das ist an Zynismus nicht zu überbieten. Hilfe tut jetzt Not“, so der KAB-Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann.

„Schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe“, heißt es in dem gemeinsamen Appell. Deshalb fordern die Organisationen nicht nur einen monatlichen Corona-Zuschuss, sondern „die bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro“ als Basis.



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