Shopping in der Münchner Fußgängerzone. Foto: Pixabay/moerschy
Bis zu vier anlassunabhängige verkaufsoffene Sonntage fordert die FDP-Landtagsfraktion in einem Dringlichkeitsantrag. Die Kommunen sollen demnach entscheiden, ob und wann diese stattfinden – und somit verfassungswidrig handeln.
„Da hat sich die FDP in ihrem Rechtsbewusstsein vollkommen vergriffen“, so Hannes Kreller, Diözesanvorsitzender der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB). Der Anlassbezug ist eine rechtliche Grundlage für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen.
Der Vorgang erinnert an die Initiative des Wirtschaftsministers von Nordrhein-Westfalen, Andreas Pinkwart (FDP), der die Kommunen in NRW zu verfassungswidrigen Entscheidungen aufgerufen hatte. Das Oberverwaltungsgericht in NRW hat ihn danach in der schärfsten Form gerügt. Das Gericht wirft dem Minister vor, Sonntagsverkäufe in Kenntnis ihrer Verfassungswidrigkeit zu beschließen.
„Die KAB fordert die FDP auf, die konkreten Problemlagen des Einzelhandels mit innovativen Ideen und nicht ‚alten Kamellen‘ anzugehen“, so Hannes Kreller. „Überteuerte Mieten in den Innenstädten und eine Digitalisierungswüste im Einzelhandel, Verlagerungen der Einkaufszentren vor die Stadt, ungenügende Verkehrsanbindungen oder die einseitige Umwandlung der Innenstädte von Wohn- in Verwaltungsräume sollten in den Blick genommen werden. Wir brauchen die neuen Geschäftsideen, wo Waren, Dienstleistungen, Handwerk, auch kulturelle Elemente, Freizeit und Gastronomie miteinander neue Kombinationen suchen. Das würde die Innenstadt wirklich interessanter machen“, erklärt Hannes Kreller.
Die Erwartung, dass vier verkaufsoffene Sonntag die Umsatzverluste im Einzelhandel ausgleichen könnten, erscheint für die KAB vollkommen abwegig. Vermutet wird, dass mit dieser FDP-Initiative eine grundsätzliche Änderung des Sonntagsschutzes erreicht werden sollte.
„Für die KAB ist der Sonntag der gemeinsame Tag für die Familie, den Freundeskreis und für religiöses Leben. Er fördert die gesellschaftliche Mitgestaltung und die Gesundheit des Menschen. Deshalb ist zu verhindern, dass der arbeitsfreie Sonntag den wirtschaftlichen Interessen unterworfen wird“, so Hannes Kreller.
Anmerkung: In früheren Versionen dieses Artikels hieß es, der Anlassbezug sei eine "verfassungsrechtliche" Grundlage für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen. Wir haben den Fehler berichtigt und bitten um Entschuldigung.
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