Es ist ein weiterer Erfolg für den Sonntagsschutz in Bayern: Auch wenn in der Innenstadt Märkte oder andere Verantaltungen stattfinden, dürfen deshalb nicht die Geschäfte im gesamten Ansbacher Stadtgebiet öffnen. So urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 9. August 2018. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung und die Gewerkschaft Verdi hatten zusammen gegen eine entsprechende Verordnung der Stadt Ansbach geklagt.
„Die Entscheidung kommt nicht überraschend. Vielmehr führt diese die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen konsequent fort“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn, der die Klage für Verdi und die KAB führte. „Es bleibt zu hoffen, dass diese Rechtsprechung spätestens jetzt von den zuständigen Gemeinden auch wahrgenommen und konsequent umgesetzt wird.“
Weitere Informationen zur Allianz für den Freien Sonntag:
www.allianz-fuer-den-freien-sonntag.de
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