Nachrichten 
22.08.2019

Hanne Möller wird ehrenamtliche Richterin am Landessozialgericht

In ihrer neuen Funktion will sich die KAB-Diözesanvorsitzende für soziale Gerechtigkeit einsetzen. Aktuell sind 40 ehrenamtliche Richter*innen aus der KAB an den Sozialgerichten tätig. Jedem KAB-Mitglied steht dieses Engagement offen.

Hanne Möller, stellvertretende Vorsitzende des KAB Diözesanverbands München und Freising, ist gerade als ehrenamtliche Richterin an das Bayerische Landessozialgericht berufen worden. Zuvor war die 72-Jährige bereits seit 2012 ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht München – die Voraussetzung für eine Berufung ans Landessozialgericht. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit habe sie immer als sehr spannend empfunden, weshalb sie sich auch für die Landesebene zur Verfügung gestellt habe, berichtet die Diplom-Pädagogin und Erzieherin. „Ich habe den Eindruck, dass ich hier etwas für die soziale Gerechtigkeit tun kann.“

Vielfach engagiert

Hanne Möller war als Jugendreferentin und als Frauenbildungsreferentin bei der KAB beschäftigt, später leitete sie eine große Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Ehrenamtlich war sie bis 2018 acht Jahre lang als KAB-Diözesanvorsitzende aktiv. Sie engagiert sich auch in anderen Feldern ehrenamtlich. So ist sie unter anderem für die KAB Mitglied im Landesfrauenrat und im Bündnis gegen Altersarmut von Frauen in München sowie auf Landesebene. Die aktuellen KAB-Diözesanvorsitzenden freut die Berufung von Hanne Möller. „Mit Hanne Möller wurde eine erfahrene Frau für dieses Amt ernannt“, erklärt Diözesanvorsitzende Dr. Evelyne Menges. Ihr Co-Vorsitzender Hannes Kreller betont, dass „mit einer gleichberechtigten Mitwirkung von ehrenamtlichen Richtern lebensnahe Entscheidungen gestärkt werden.“

In ihrem bisherigen Tätigkeit am Sozialgericht München verhandelte Hanne Möller im Team mit hauptamtlichen Richterinnen und Richtern Fälle aus den Themenbereichen gesetzliche Krankenversicherung einschließlich Lohnfortzahlungsgesetz, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche und private Pflegeversicherung bis hin zur Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe. Pro Jahr war sie durchschnittlich an acht Sitzungen beteiligt. Mit ihrer Berufung ans Landessozialgericht erlischt ihre dortige Tätigkeit.

Mit der KAB ehrenamtliche/r Arbeitsrichter*in oder Sozialrichter*in werden

Die KAB hat als Arbeitsnehmerorganisation das Recht, über die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) ehrenamtliche Richter an den Arbeits- und Sozialgerichten vorzuschlagen. Aktuell sind 40 ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus der KAB an den Sozialgerichten und sieben KAB-Mitglieder am Landessozialgericht tätig.

Bei Verhandlungen an den Sozialgerichten sitzen neben hautamtlichen auch immer zwei ehrenamtliche Richterinnen und Richter auf der Richterbank. Die Berufung in das ehrenamtliche Richteramt erfolgt zunächst für fünf Jahre. Eine Wiederberufung ist möglich. Die Ehrenamtlichen haben dieselben Rechte und Pflichten wie ihre hauptamtlichen Richter-Kolleginnen und -Kollegen, erhalten aber keine Bezüge, sondern nur eine geringe Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.

Sie interessieren sich für ein Engagement als ehrenamtliche/r Arbeitsrichter*in oder Sozialrichter*in? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel. 089-5525 16-0 oder E-Mail info@kab-dvm.de (KAB-Diözesanbüro München)



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