Sieben Kläger:innen, darunter wesentliche Träger der Sonntagsallianz, klagen gegen Regelungen im Bayerischen Ladenschlussgesetz, die den arbeitsfreien Sonntag gefährden. KAB-Landespräses Michael Wagner tritt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit als Kläger auf.
Gefährliche Ausnahmen im Bayerischen Ladenschlussgesetz
München, 16.01.2026. Sieben Kläger:innen, darunter wesentliche Träger der Sonntagsallianz, klagen gegen Regelungen im Bayerischen Ladenschlussgesetz, die den arbeitsfreien Sonntag gefährden. KAB-Landespräses Michael Wagner tritt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit als Kläger auf.
KAB-Landespräses Michael Wagner erklärt dazu:
„Ausgerechnet eine christliche Regierungspartei greift im neuen Ladenschlussgesetz in einem bisher nicht dagewesenen Ausmaß die verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe in Bayern an. Das ist nicht nur ein Angriff auf die Rechte der Arbeitnehmer:innen im Handel, sondern auch auf Werte wie Familie, Ehrenamt, Gemeinschaft, Solidarität und Religionsausübung. Denn ihnen ist der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gewidmet. Statt diese Werte zu schützen, macht sich die Bayerische Staatsregierung zum Erfüllungsgehilfen der großen Handelskonzerne.
Der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe ist seit über 1.700 Jahren Teil der christlichen Tradition und seit über 100 Jahren zentraler Bestandteil der katholischen Soziallehre sowie in Art 147 wesentlicher Bestandteil der bayerischen Verfassung. Die Bayerische Staatsregierung höhlt genau diese Tradition aus.
Schon bei der Vorbereitung des Gesetzes haben Gewerkschaften und Kirchen sehr deutliche Kritik geäußert. Diese ist aber von der Staatregierung nicht berücksichtigt, sondern vielmehr ignoriert worden. Im Bayerischen Landtag war die Rede von einem ‚Gesetz, das alle mitnimmt und breite Zustimmung findet von allen Seiten‘. Derartige Unwahrheiten im Parlament auszusprechen, gefährdet die Demokratie. Insofern hat sich unsere Staatsregierung die aktuelle Klage mehr als verdient und ich unterstütze sie persönlich und als Landespräses der KAB Bayern aus voller Überzeugung.“
Besonders die Regelungen zu den sogenannten „Personallos betriebenen Kleinstsupermärkten“, zu den bis zu 40 Sonntagsöffnungen in selbsternannten Tourismusorten und die Erweiterung der Sonntagsarbeit stehen bei der Klage im Fokus. Vertreten werden die sieben Kläger*innen aus Gewerkschaften und Kirchen von dem renommierten Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Tristan Barczak.
260116_KAB-Pressemitteilung-Popularklage-Ladenschlussgesetz-Entwurf_FINAL-korrigiert.pdf
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