Wenn Sie Mitglied der KAB sind, können Sie sich ehrenamtlich als Arbeitsrichter*in oder Versichertenberater*in engagieren. Derzeit kann die KAB in der Stadt München eine*n Arbeitsrichter*in und im Landkreis München eine*n Versichertenberater*in vorschlagen.
Sie interessieren sich dafür, was am Arbeitsgericht in München passiert – auch hinter den Kulissen? Dann kann Ihnen die KAB ein ganz besonderes Engagement für soziale Gerechtigkeit eröffnen. Der Einstieg ist sofort möglich.
Bei den Verhandlungen bilden immer ein*e Berufsrichter*in und zwei ehrenamtliche Richter*innen gemeinsam die Spruchkammer. Eine*r der beiden ehrenamtlichen Richter*innen kommt aus dem Arbeitgeberlager, eine*r aus dem Lager der Arbeitnehmer*innen oder gesetzlich Versicherten.
Als Sozial- und Berufsverband schlägt die KAB dem Arbeits- und Sozialministerium ehrenamtliche Richter*innen aus dem Kreis ihrer Mitglieder vor. Dies geschieht über die ACA (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen). Ehrenamtliche Richter*innen müssen keine Juristen sein. Ausschlaggebend ist ihre Lebens- und Berufserfahrung.
Derzeit kann die KAB eine*n ehrenamtliche Richter*in am Arbeitsgericht München vorschlagen. Folgende Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen:
Bitte beachten Sie, dass die KAB nur Richterkandidat*innen aus dem Kreis der Arbeitnehmer*innen bzw. Versicherten vorschlägt. Für die Tätigkeit am Arbeitsgericht ist immer ein bestehendes Arbeitsverhältnis notwendig. Selbständige, Rentner*innen oder Beamte können auf Arbeitnehmer*innenseite das Ehrenamt Arbeitsrichter leider nicht wahrnehmen.
Lohnersatz und Fahrtkosten werden bei Bedarf vom Arbeitsgericht erstattet.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht! Schreiben Sie dazu einfach formlos an unseren KAB-Diözesansekretär Markus Grill unter m.grill@kab-dvm.de.
Lassen Sie uns Ihre Nachricht bitte ab sofort zukommen, frühe Rückmeldungen werden bevorzugt. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen per E-Mail.
Weitere Informationen zum ehrenamtlichen Richteramt finden Sie auf der Website des Freistaats Bayern (dort Klick auf „Beschreibung“).
Sie wollen gerne anderen Menschen helfen, ihre Angelegenheiten im Hinblick auf den bevorstehenden Ruhestand zu ordnen oder Klärungen mit der Rentenversicherung herbei zu führen? Dann werden Sie ehrenamtliche*r Versichertenberater*in der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd für den Beratungsbezirk Landkreis München. Der Einstieg ist sofort möglich.
Als Sozial- und Berufsverband schlägt die KAB der Deutschen Rentenversicherung ehrenamtliche Versichertenberater*innen aus dem Kreis ihrer Mitglieder vor. Dies geschieht über die ACA (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen).
Ehrenamtliche Versichertenberater*innen müssen beruflich nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammen. Ausschlaggebend ist ihre Lebens- und Berufserfahrung, sowie ihre Bereitschaft, sich selbständig und zügig in die Materie einzuarbeiten.
Die Versichertenberater*innen sorgen für eine ortsnahe, persönliche Verbindung der Versicherten zur Deutschen Rentenversicherung Südbayern. Die Deutsche Rentenversicherung Südbayern hat über 100 Berater*innen im Einsatz. Sie geben kostenlos Rat und Auskunft in allen Fragen der Rentenversicherung und sind behilflich dabei, Unterlagen zu beschaffen. Die Versichertenberater*innen nehmen Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärung entgegen. Zudem informieren sie zum persönlichen Rentenbeginn, zur Rentenhöhe oder zu vielen anderen Angelegenheiten. Die Beratung ist für die Versicherten und Rentner*innen immer kostenfrei. Als Teil der Selbstverwaltung arbeiten die Versichertenberater*innen ehrenamtlich.
Bei ihrer Arbeit können sich die Versichertenberater*innen auf die Unterstützung durch die Deutsche Rentenversicherung verlassen. Dort kümmern sich die Mitarbeiter im Büro der Selbstverwaltung um organisatorische Fragen, um Material und um regelmäßige Schulungsangebote, damit Sie immer auf den neuesten Stand sind. Und sie begleiten Interessierte auch auf dem Weg ins Ehrenamt.
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