Foto: Werbemotiv der KAB für faire Löhne.
Ziel der KAB Deutschlands war bislang ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,69 Euro brutto pro Stunde. Da die Durchschnittseinkommen zwischenzeitlich gestiegen waren, hat der KAB-Bundesausschuss die neue Zahl nun auf 14,09 Euro festgesetzt.
Köln. Die Delegierten des Bundesausschusses der KAB Deutschlands fordern die Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze auf 14,09 Euro brutto pro Stunde. Auf der jüngsten Sitzung des Bundesausschusses stimmten die Vertreterinnen und Vertreter der KAB-Diözesanverbände mit großer Mehrheit für die Anpassung des Mindestlohns an den Durchschnittslohn. Die Erhöhung von 13,69 Euro um 40 Cent ergibt sich aus dem Durchschnittseinkommen im produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich. Der Durchschnittslohn hat sich laut dem Statistischen Bundesamtes im Jahr 2019 auf 3.994 Euro brutto pro Monat erhöht. Da sich die Berechnung der Armutsschwelle allgemein an sechzig Prozent des Durchschnittlohnes orientiert, ergibt sich bei einer Wochenarbeitszeit von 39,1 Stunden ein Mindest-Stundenlohn von 14,09 Euro.
Zudem haben sich die Delegierten des KAB-Bundesausschuss dafür ausgesprochen, dass der Mindestlohn "regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst wird". Eine automatische und direkte Anpassung an die Lohnentwicklung und der Armutsgrenzen würde den Auftrag der Mindestlohn-Kommission klar beschreiben.
Mit ihrer aktuellen Forderung liegt die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung um 4,59 Euro über dem derzeitigen Mindestlohn von 9,50 Euro. Eine drastische Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro fordern auch Gewerkschaften und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Die KAB hatte im letzten Jahr mit der bundesweiten Kampagne "Kenn deinen Wert!" und einer Petition an Hubertus Heil die Forderung nach einem armutsfesten Mindestlohn in die politische Debatte eingebracht.
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