Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: „Erneut hat ein Gericht den Schutz des arbeitsfreien Sonntags höher gestellt als fadenscheinige Wirtschaftsinteressen“ erklärt KAB-Bundespräses Stefan-B. Eirich. Die KAB begrüßt das Urteil sehr.
Von „rechtswidriger Bewilligung von Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel“ spricht das Bundesverwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung vom 27. Januar 2021. Das Gericht stellt in seinem Urteil klar: Eine durch das Unternehmen selbst herbeigeführte Sondersituation darf laut Arbeitsschutzgesetz nicht für Sonntagsarbeit genutzt werden.
Eine Amazon-Tochter hatte 2015 im Logistikzentrum Rheinberg an zwei Adventssonntagen 800 Personen eingesetzt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte dies genehmigt. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass ihm ohne die Sonntagsschichten ein unverhältnismäßiger Schaden entstehe. Denn die bestellten Waren könnten durch Arbeit nur an Werktagen nicht zu den versprochenen Lieferfristen ausgelieferten werden. Zuvor hatte das Unternehmen damit geworben, mit dem Expressversand die Auslieferung der Bestellungen am gleichen Tag zu ermöglichen. Dagegen hatte die Gewerkschaft ver.di, Mitglied in der Allianz für den freien Sonntag, geklagt und beim Oberverwaltungsgericht Münster Recht bekommen.
„Dem Versuch von Amazon, dieses Urteil beim Bundesverwaltungsgericht zu kippen und die Sonntagsarbeit durch die Hintertür einzuführen, hat jetzt das höchste Gericht einen Riegel vorgeschoben. Das Urteil ist eine deftige Ohrfeige für den Onlinehändler“, so Eirich.
Auch 1.700 Jahre nach dem kaiserlichen Edikt, das den Sonntag als Feiertag deklariert, habe das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Recht auf einen arbeitsfreien Sonntag, wie es das Grundgesetz und das Arbeitsschutzgesetz vorgibt, erneut gestärkt. „Dennoch müssen wir weiterhin wachsam sein und den arbeitsfreien Sonntag verteidigen“, betont KAB-Bundespräses Eirich.
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter:
Verbandszeitschrift & Bildungsprogramm
Aktuelle Ausgaben hier herunterladen:
KAB-Mitteilungsblatt Frühjahr/Sommer 2024: Was ist Arbeit wert?
16. Januar 2024 bis 30. Juni 2025
80336 München - online/Präsenz
BieBiR: Bildung für ehrenamtliche Bildungsreferenten/innen
29. Februar 2024 bis 27. November 2024
80336 München - Pettenkoferstr. 8
Krisenbegleitung, Aufbaukurs II
23. September 2024 bis 2. Dezember 2024
80336 München - Pettenkoferstr.8
Krisenbegleiter Aufbaukurs I
14. Oktober 2024, 18:00 Uhr
80336 München - Pettenkoferstr. 8
Online-Seminar: Frieden (Friedensethik – Urteilen)
12. November 2024, 18:00 Uhr
80336 München - Pettenkoferstr. 8
Online-Seminar: Krisen. Kriege. Katastrophen. Warum wir einen konstruktiv(er)en Journalismus brauchen
18. November 2024, 18:00 Uhr
80336 München - Pettenkoferstr. 8
Online-Seminar: Sinnstiftend (zupackend) führen: Mit Respekt und Selbstbewusstsein
19. November 2024, 18:00 Uhr
80336 München - Pettenkoferstr. 8
Online-Seminar: Alter als Chance (Sehen Sozialstaat Alter)
26. November 2024, 18:00 Uhr
80336 München - Pettenkoferstr. 8
Online-Seminar: Bildung und gesellschaftlicher Zusammenhalt (Handeln Bildungsarbeit)
28. November 2024, 18:00 Uhr
80336 München - Pettenkoferstr. 8
Online-Seminar: Angehörigenpflege unter Dauerdruck (Sehen Sozialstaat Pflege)
3. Dezember 2024, 18:00 Uhr
80336 München - Pettenkoferstr. 8
Online-Seminar: Gleichberechtigung und Frauenwerbstätigkeit
18. Januar 2025, 10:00 Uhr
80634 München - Renatastraße 7
Volks- und Weltmusik-Workshop mit Heini Zapf
20. Januar 2025, 18:00 Uhr
80336 München - Pettenkoferstr.8
Grundkurs Krisenbegleitung