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27.03.2020

Rentenkommission vergibt Chance auf fairen Generationenvertrag

Symbolbild.

Enttäuscht zeigt sich die KAB, dass trotz Anhörung das Rentenkonzept der katholischen Verbände mit einer vor Altersarmut schützenden Sockelrente keine Beachtung im Abschlussbericht der Rentenkommission gefunden hat. „Hier wurde wieder die Chance vertan, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln und so Abgeordnete, Selbstständige und zukünftig auch Beamte mit in einen wirklich verlässlichen Generationenvertrag einzubeziehen“, erklärte Luttmer-Bensmann.

Risiko der Altersarmut weiterhin hoch

Die vorgeschlagenen Reformmaßnahmen bieten somit keine Antwort auf die Veränderungen in der Arbeitswelt und die Herausforderungen an die sozialen Sicherungssysteme. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen, mit Niedriglohn, mit durchbrochenen Erwerbsbiografien und Teilzeitbeschäftigung, darunter viele Frauen, die unbezahlte Sorgearbeit leisten, sind weiterhin vom Risiko der Altersarmut betroffen. "Beschäftigte im Niedriglohnbereich und der Plattform-Ökonomie sind nicht in der Lage ausreichend privat fürs Alter vorzusorgen. Denn schon heute beziehen 55 Prozent der Rentenbeziehenden laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung nur eine Rente", so der KAB-Bundesvorsitzende.

Vertrauen verspielt

Die KAB bedauert es, dass es der Rentenkommission nicht gelungen ist, einen fairen und verlässlichen Generationenvertrag auszuarbeiten und die dringend notwendigen Lösungen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wurden. "Hier wurde unnötig Vertrauen in die Alterssicherung verspielt", so Luttmer-Bensmann.



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