Das bayerische Innenministerium hat heute den Zulassungsantrag zum bayerischen Volksbegehren gegen CETA an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof verwiesen.
Für die Initiatoren kam die Entscheidung des Innenministeriums nicht überraschend:
„Mit dem Volksbegehren gegen CETA betreten wir juristisches Neuland. Unserer Auffassung nach hätte das Innenministerium die Zulassung auch direkt bewilligen können, zumal wir die Rechtmäßigkeit bereits im Vorfeld mit zwei Gutachten renommierter Juristen abgesichert hatten.
Wir glauben aber weiterhin an die Unabhängigkeit der Judikative und gehen nun auch den Umweg über den Verfassungsgerichtshof.“, so Simon Strohmenger, Pressesprecher des Bündnisses. Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag zu entscheiden. siehe auch: https://www.volksbegehren-gegen-ceta.de/presse/
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