Peter Ziegler, Landesvorsitzender der KAB Bayern. Foto: KAB
In Zeiten des Fachkräftemangels weist die KAB Bayern die Arbeitgeber auf die Vorteile von Tarifverträgen hin und fordert sie zur Tariftreue auf. Die KAB Bayern unterstützt die Initiative des DGB für ein Tariftreuegesetz oder „Faire-Löhne-Gesetz“.
Waldmünchen/München, 19.06.2023. Als „äußerst bedenklich“ bezeichnet der Landesvorsitzende der KAB Bayern, Peter Ziegler, die Tatsache, dass im letzten Jahr weniger als die Hälfte der Beschäftigten in Bayern von einem Tarifvertrag profitiert haben – die Tarifbindung auf Seiten der Beschäftigten lag nur noch bei 49 Prozent. Dabei hätten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Tarifvertrags arbeiten, kürzere Arbeitszeiten, einen höheren Verdienst und mehr Urlaub.
In diesem Zusammenhang weist die KAB Bayern darauf hin, dass die Einhaltung von Tarifverträgen im Hinblick auf den so genannten Fachkräftemangel auch den Arbeitgebern nützen. Denn ein Tarifvertrag signalisiere den möglichen Beschäftigten klare Rahmenbedingungen für die zu leistende Arbeit. „Es ist vollkommen unverständlich, dass gerade Arbeitgeber in der aktuellen Situation nicht erkennen, welchen Vorteil auch sie von einem Tarifvertrag haben“, sagt Regina Soremba-Böxkes, Landesvorsitzende der KAB Bayern im paritätisch besetzten Vorstand.
Aktuell gewinnen etwa die im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften deutlich an Mitgliedern – allein Verdi hat seit Jahresbeginn über 100.000 hinzugewonnen. Trotzdem lasse die Tarifbindung in vielen Branchen zu wünschen übrig. Deswegen unterstützt die KAB Bayern den Vorstoß des DGB für ein Tariftreue- und Vergabegesetz für Bayern, das dieser unter dem Namen „Faire-Löhne-Gesetz“ einfordert. „Unternehmen, die sich um staatliche Aufträge bemühen, müssen sich an soziale Standards halten – dazu gehört in unserer Sozialpartnerschaft auch die Übernahme eines Tarifvertrags“, betont KAB-Landespräses Michael Wagner.
Bereits im Mai hatte die KAB Bayern die CSU aufgefordert, so bald wie möglich ein Tariftreuegesetz im Freistaat einzuführen, und berief sich dabei auf die katholische Soziallehre. Hier geht es zum Artikel.
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