Nachrichten 

Teil 5: 30 Jahre „Laborem exercens“ (14. September 1981)

Arbeit ist weit mehr als Erwerbsarbeit
„Durch Arbeit muss sich der Mensch sein tägliches Brot besorgen, und nur so kann er beständig zum Fortschritt von Wissenschaft und Technik sowie zur kulturellen und moralischen Hebung der Gesellschaft beitragen, in Lebensgemeinschaft mit seinen Brüdern und Schwestern. Hier geht es um jede Arbeit, die der Mensch verrichtet, unabhängig von ihrer Art und den Umständen; gemeint ist jedes menschliche Tun, das man unter der reichen Vielfalt der Tätigkeiten, deren der Mensch fähig ist und zu denen ihn seine Natur, sein Menschsein, disponiert, als Arbeit anerkennen kann und muss.“ (LE, Segen)
Erstmals wird in einer Sozialenzyklika „Arbeit“ in einem umfassenden Sinn verstanden und behandelt. Für Papst Johannes Paul II. bedeutet menschliche Arbeit weit mehr als Erwerbsarbeit. Gleich zu Beginn von „Laborem exercens“ macht er deutlich, dass er jede Art von menschlicher Betätigung als Arbeit ansieht, die das Merkmal der Menschenwürde trägt. Die KAB spricht hier von der „Triade der Arbeit“ – d.h. von den drei Grundformen der menschlichen Arbeit – Erwerbsarbeit, Familienarbeit, ehrenamtliche Gemeinwesen bezogene Arbeit. Alle drei Arten sind für unsere Gesellschaft und Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Sie müssen daher von der Politik als gleichwertig und gleichrangig anerkannt und gefördert werden. Ziel dabei ist die Schaffung einer neuen zukunftsfähigen „Tätigkeitsgesellschaft“, in der diese drei gleichermaßen notwendigen Bereiche menschlicher Arbeit durchlässiger werden, damit Frauen und Männer gleichberechtigt an allen drei Arbeitsformen teilhaben und zugleich eine angemessene soziale Sicherung genießen dürfen.

Der gerechte Lohn – Dreh- und Angelpunkt der Sozialethik
„In jedem System, unabhängig von dem ihm zugrundeliegenden konkreten Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit, bleibt die Bezahlung, das heißt der Lohn für die geleistete Arbeit, der konkrete Weg, der den meisten Menschen den Zugang zu jenen Gütern eröffnet, die zur gemeinsamen Nutznießung bestimmt sind, seien es die Güter der Natur, seien es die Erzeugnisse der Produktion. Zu beiden Arten hat der Arbeitende durch die Bezahlung Zugang, die er als Entlohnung für seine Arbeit erhält. Somit wird gerade die gerechte Bezahlung jeweils zum Prüfstein für die Gerechtigkeit des gesamten sozio-ökonomischen Systems und für sein rechtes Funktionieren.“ (LE 19)
Hier erklärt Johannes Paul II. unmissverständlich, die gerechte Entlohnung der geleisteten Arbeit sei der Dreh- und Angelpunkt der Sozialethik – ja sie sei sogar der Prüfstein für die Gerechtigkeit des gesamten sozio-ökonomischen Systems. Als gerechten Lohn bezeichnet der Papst eine Bezahlung, die ausreicht, um menschenwürdig leben, eine Familie gründen und angemessen unterhalten zu können. Angesichts der heutigen Lage in unserem Land, in dem Millionen Menschen mit Niedrig-, ja Hungerlöhnen abgespeist werden, ist die KAB gemeinsam mit den Gewerkschaften fest davon überzeugt, dass eine solche gerechte Bezahlung nur durch die Einführung eines flächendeckenden, armutsfesten, gesetzlichen Mindestlohns gesichert werden kann. Das Argument, ein solcher gesetzlicher Mindestlohn würde Arbeitsplätze gefährden, ja vernichten, ist schon längst durch empirische Untersuchungen widerlegt worden. Dennoch werden von vielen Ökonomen, die nur auf am Schreibtisch erstellten Modellrechnungen verweisen, weiterhin systematisch ignoriert.

Die Arbeit als Teilnahme am Werk des Schöpfers
„Im Wort der göttlichen Offenbarung ist diese fundamentale Wahrheit zutiefst eingeprägt, dass der Mensch, als Abbild Gottes geschaffen, durch seine Arbeit am Werk des Schöpfers teilnimmt und es im Rahmen seiner menschlichen Möglichkeiten in gewissem Sinne weiterentwickelt und vollendet, indem er unaufhörlich voranschreitet in der Entdeckung der Schätze und Werte, welche die gesamte Schöpfung in sich birgt.“ (LE 25)
Im letzten Teil seiner Enzyklika entfaltet Johannes Paul II., erstmalig in der katholischen Soziallehre, den Grundgedanken einer „Spiritualität der Arbeit“, deren Entwicklung eine besondere Aufgabe der Kirche sei. Ausgangspunkt einer solchen Spiritualität ist für den Papst die grundlegende Botschaft, dass der Mensch durch seine Arbeit gewissermaßen Anteil nimmt an Gottes Schöpfungswerk, es fortführt und zur Vollendung bringt. Aus dieser spirituellen Sicht der menschlichen Arbeit folgt für mich, dass die bei vielen selbstverständliche Trennung zwischen dem Sakralen und dem Profanen im Leben entschärft werden muss – dass also die Christen jede gewöhnliche, alltägliche Tätigkeit als Mittel und Weg der Teilnahme am Wirken Gottes, an seinem Schöpfungswerk in dieser Welt ansehen. Doch von einem solchen Bewusstsein sind die meisten Christen heute leider immer noch weit entfernt.

Charles Borg-Manché, KAB-Diözesan- und Landespräses



Weitere Artikel der Rubrik Archiv

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter:

KAB im Radio

Sendung „Treffpunkt KAB“ im Münchner Kirchenradio
Jeden 3. Mittwoch im Monat, 19:00 Uhr

Nachdenken über Arbeit, Leben, Kirche, Gesellschaftspolitik. Hier zum Nachhören!

Publikationen

Verbandszeitschrift & Bildungsprogramm
Aktuelle Ausgaben hier herunterladen:

KAB-Mitteilungsblatt Frühjahr/Sommer 2024: Was ist Arbeit wert?

Veranstaltungen