Das bayerische Innenministerium hat heute den Zulassungsantrag zum bayerischen Volksbegehren gegen CETA an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof verwiesen.
Für die Initiatoren kam die Entscheidung des Innenministeriums nicht überraschend:
„Mit dem Volksbegehren gegen CETA betreten wir juristisches Neuland. Unserer Auffassung nach hätte das Innenministerium die Zulassung auch direkt bewilligen können, zumal wir die Rechtmäßigkeit bereits im Vorfeld mit zwei Gutachten renommierter Juristen abgesichert hatten.
Wir glauben aber weiterhin an die Unabhängigkeit der Judikative und gehen nun auch den Umweg über den Verfassungsgerichtshof.“, so Simon Strohmenger, Pressesprecher des Bündnisses. Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag zu entscheiden. siehe auch: https://www.volksbegehren-gegen-ceta.de/presse/
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter:
Sendung „Treffpunkt KAB“ im Münchner Kirchenradio
Jeden 3. Mittwoch im Monat, 19:00 Uhr
Nachdenken über Arbeit, Leben, Kirche, Gesellschaftspolitik. Hier zum Nachhören!
Verbandszeitschrift & Bildungsprogramm
Aktuelle Ausgaben hier herunterladen:
KAB-Mitteilungsblatt Frühjahr/Sommer 2024: Was ist Arbeit wert?
16. Januar 2024 bis 26. April 2024
80336 München - online/Präsenz
BieBiR: Bildung für ehrenamtliche Bildungsreferenten/innen
29. Februar 2024 bis 27. November 2024
80336 München - Pettenkoferstr. 8
Krisenbegleitung, Aufbaukurs II
25. April 2024, 18:00 Uhr
80336 München - online
Online-Seminar: Arbeitsmarkt und Diversity (BieBiR)
23. September 2024, 18:00 Uhr
80336 München - Pettenkoferstr.8
Krisenbegleiter Ausbaukurs I
14. Oktober 2024, 15:00 Uhr
10719 Berlin - Kurfürstendamm 203
Berlin Undercover - die etwas andere Bildungsreise